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Wir rufen Sie zurück!

Verwendung der Darlehensmittel
- Neubaumaßnahmen
- Kauf einer gebrauchten Immobilie (Wohnung oder Haus)
- Renovierungsmaßnahmen
- Umschuldung bestehender Finanzierungen (z. B. bei Auslauf der Zinsbindung)
- Sicherung der aktuell günstigen Darlehenskonditionen für bestehende Darlehen,
- bei denen innerhalb der nächsten Jahre eine Zinsbindung ausläuft.

Öffentliche Fördermittel

Beim Bau oder Erwerb einer Immobilie sind unter bestimmten Voraussetzungen auch öffentliche Fördermittel des Bundes oder des Landes Bayern erhältlich.
Für den privaten Wohnungsbau/-kauf kommen folgende Förderungen in Frage:

Landesmittel Bayern (einkommensabhängig)

Förderbeispiel: Ein Ehepaar (Angestellter/Arbeiter) mit 2 Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 60.000 Euro zählt zu dem Kreis der Förderberechtigten. Unter bestimmten Umständen sind auch höhere Einkommen förderfähig. Es besteht aber kein Rechtsanspruch!

Nähere Einzelheiten sind mit der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu klären. Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite.

Fördermittel:
-
Staatliches Baudarlehen (zinslos - 15 Jahre Belegungsbindung)
- Ergänzungsdarlehen (um etwa 1 % verbilligt gegenüber Kapitalmarktdarlehen)

Bundesmittel (einkommensunabhängig)

- KfW-Wohneigentumsprogramm
- KfW-Programm Energieeffizient Bauen
- KfW-Programm Energieeffizient Sanieren
- KfW-Programm Wohnraum Modernisieren

Die aktuellen Konditionen hierzu können Sie gerne bei uns erfragen.

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